In Dresden wurden bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag weitreichende Verfügungen i.S.d. Infektionsschutzgesetzes erlassen. Am 22.03.2020 hat nun auch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) eine Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen erlassen.
Die von Gut Leben eingerichtete Notbetreuung einzelner Teilnehmer vor Ort und zuhause ist weiterhin gewährleistet.