Seit 1. April 2020 ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in Kraft. Sie löst die Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 ab. Lebensnahe Fragen, die sich aus der Verordnung ergeben, werden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in einem Frage-Antwort-Bogen (FAQ) beantwortet.
Die Verordnung bleibt bis 20.04.2020, 0 Uhr, in Kraft.